kläffend

6. November 2017

Pflichtgetreuer Hund
Betreten verboten
Dauergartentortafel, Wien-Ottakring

Da ich mit Haus- und, wenn es sowas gibt, Gartenverstand versehen bin, betrete ich den Hund natürlich nicht.
Oder soll die Inschrift bedeuten, dass es sich für einen pflichtgetreuen Hund gehöre, sich, sofern ein Besucher das wünsche, betreten zu lassen, ja zu müssen? Da das bestens abgerichtete Tier als bester Freund des österreichischen Menschen derart pflichtgetreu sei, würde es diese Pein geduldig über sich ergehen lassen, was ihm allerdings nicht unbeträchtlichen Schaden zufügen würde, infolgedessen der p.t. Gartenbetretungsbeabsichtiger höflich gebeten werde, von dieser an und für sich seitens eines rechtschaffenen Garten- und Hundehalters zu erweisenden Gastfreundschaftsbezeugung freundlicher- und ausnahmsweise Abstand nehmen zu wollen.
Selbst im harmlosest Erscheinenden lauert der klaffende Abgrund.