nicht auszudenken

28. Dezember 2016

am salzburger landesgericht sind heute zwei „bettelmönche“ zu jeweils zehn monaten teilbedingter haft verurteilt worden. sie hatten spender um wechselgeld betrogen und für glücksbringer überhöhte beträge kassiert.
orfon

nämlich: ist es in irgendeinerweise denkbar, dass jemand für glücksbringer überhöhte beträge kassiere? wohlgemerkt: tatsächliche glücksbringer. wer wollte nicht jeden denkbaren betrag dafür aufbringen, und wär’s das halbe königreich (samt ganzem pferd, z.b.)?
indes, danken wir’s der kundigen und gewieften redaktion von orfon, dass sie uns so, zeitgerecht zum jahreswechsel, vor den landauf, landab ausgestreunten sogenannten glücksbringerverkäufern warnt, nämlich: nicht alle angebotene einschlägige ware ist als diesbezüglich einwandfrei zu taxieren. die devise laute also: wehret den pechbringern und, mehr noch, den verkäufern völlig unnützer -bringer, wesser art immer. und -innen, damit das endlich einmal klar gesagt ist.